Mitglieds-/Partnerhochschulen
Mitgliedshochschulen sind alle staatlichen bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften gemäß Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG), vertreten durch ihre Präsidentinnen und Präsidenten. Hier eine Übersicht der Hochschulen:
Darüber hinaus gibt es folgende kirchliche bayerische Hochschulen als assoziierte Partner, die dieser Kooperation beigetreten sind: