Neue Kooperationsvereinbarung: DiZ "entfristet"

In der bisherigen Kooperationsvereinbarung zwischen den Hochschulen und dem Ministerium war vorgesehen, dass nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne evaluiert werden sollte, inwieweit die Praxis ihrer Durchführung mit den ursprünglichen Absichten bei der Umwandlung des DiZ übereinstimme. Die wichtigsten Ziele waren, zwischen dem DiZ und den Hochschulleitungen eine direkte Verbindung herzustellen, sowie dem DiZ ein Geschäfts- und Finanzierungsmodell zu geben, das eine nachfrageorientierte Arbeit ermöglicht. All das ist gegeben.

Die entsprechende Evaluation hat die DiZ-Leitung im Auftrag des Lenkungsrates im vorigen Jahr durchgeführt, parallel dazu war auch der Bayerische Oberste Rechnungshof zur Prüfung da. Aus den Ergebnissen der Evaluation wie auch des Rechnungshof-Berichtes resultierten ein paar Änderungen der Kooperationsvereinbarung. Inzwischen ist die überarbeitete Fassung von unseren Präsidenten unterschrieben. Damit ist das DiZ nun sozusagen "entfristet".

Bemerkenswert ist aus unserer Sicht, dass alle in diesem Zusammenhang notwendigen Beschlüsse von Hochschule Bayern als den Mitgliedern des DiZ ohne große Diskussionen, ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen wurden. Dies zeigt, dass an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern ein großes Bewusstsein für die Bedeutung guter Lehre in der täglichen Hochschulpraxis existiert. Herzlichen Dank an alle Beteiligten!


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